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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat mit zwei Beschlüssen vom 09.04.2020 in gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG) § 4a der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

Mit am 08.04.2020 veröffentlichtem Beschluss (Az.: 1 BvR 755/20) hat die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen und über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie abgelehnt.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 3. April 2020 (Az.: 7 L 259/20) entschieden, dass der Verkauf von Genussmitteln von den in der Corona-Schutzverordnung geregelten Betriebsverboten nicht erfasst wird.

In Nordrhein-Westfalen sollen Beschlüsse des Gemeinderates in besonderen Ausnahmefällen auch schriftlich erfolgen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung [Link] hervor, der in dieser Woche in den Landtag eingebracht wurde.

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