AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat mit zwei Beschlüssen vom 09.04.2020 in gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG) § 4a der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 3. April 2020 (Az.: 7 L 259/20) entschieden, dass der Verkauf von Genussmitteln von den in der Corona-Schutzverordnung geregelten Betriebsverboten nicht erfasst wird.
In Nordrhein-Westfalen sollen Beschlüsse des Gemeinderates in besonderen Ausnahmefällen auch schriftlich erfolgen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung [Link] hervor, der in dieser Woche in den Landtag eingebracht wurde.