AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom 06.07.2020 (Aktenzeichen: 13 B 940/20.NE) die für das Gebiet des Kreises Gütersloh geltende nordrhein-westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen (Coronaregionalverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Einrichtungs- und Möbelhäuser der von Lenz und Johlen vertretenen Möbel Martin GmbH dürfen unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht nach der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz auf eine Verkaufsfläche von 800 qm beschränkt werden; die entsprechende Regelung darf keine Anwendung finden. Einzelhandelsbetriebe der Antragstellerin können daher vorläufig ohne entsprechende Begrenzung ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 29. April 2020 (1 L 273/20.MZ) in einem Eilverfahren.
VGH Baden-Württemberg: Eilantrag einer Betreiberin von Restaurants gegen Corona-Verordnung abgelehnt
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 28. April 2020 (Az.:1 S 1068/20) den Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin (Antragstellerin) nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung (Antragsgegner) abgelehnt.