Die Beratung im Gesundheits- und Pflegesektor erfordert in nahezu sämtlichen relevanten Rechtsbereichen Spezialkenntnisse.

kompetenzfeld gesundheit pflege

Wir beraten Kliniken und Universitätskliniken, Eigentümer und Betreiber von Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien, medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Ärztehäusern und Arztpraxen, pharmazeutische Unternehmen, Logistikbetriebe für Medizinprodukte und Medizintechnik, Unternehmen zur Vollversorgung von Kliniken, Seniorenheimen und sonstigen Einrichtungen, Wohlfahrtseinrichtungen und -verbände, die Apothekenwirtschaft sowie Dienstleistungsunternehmen aus dem Rettungsdienstsektor (Notfallrettung, Krankentransporte etc.) mit unserer hoch spezialisierten Expertise teamübergreifend in sämtlichen immobilienbezogenen sowie zulassungs-, förder- und vergaberechtlichen Fragestellungen.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Begleitung von Bauleitplanverfahren zur Ansiedlung und Erweiterung von Gesundheits- und Pflegeimmobilien
  • Beratung zur Vorhabenzulassung und in Nachbarstreitverfahren
  • Emissions- sowie immissionsschutzrechtliche Bewertung von Gesundheitsimmobilien
  • Luftverkehrsrechtliche Beratung im Hinblick auf Landeplätze für Hubschrauber
  • Bauliche Anforderungen der Sonderbauverordnung und anderer Spezialgesetze (z.B. Arzneimittelgesetz, Wohn- und Teilhabegesetze etc.)
  • Brandschutz und Barrierefreiheit
  • Energieversorgungskonzepte wie dezentrale Energieversorgung, Contracting
  • Gesetzliche Anforderungen an den Rettungsdienst (Notfallrettung, Krankentransporte etc.), insbesondere Zulassung von Krankentransporten
  • Zuwendungs- und vergaberechtliche Beratung bei der Sanierung, der Erweiterung und dem Neubau sowie laufenden Unterhaltsmaßnahmen (Wäscherei, Reinigung, Fahrdienste etc.)
  • Vermietung/Verpachtung von Klinikgebäuden und sonstigen Gebäuden bzw. Räumen auf dem Klinikgelände

 

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