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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Neben den wegen der Corona-Krise aufgestellten staatlichen Hilfsprogrammen stellt sich für die Adressaten von behördlichen Maßnahmen wie Betriebsuntersagungen, Veranstaltungsverboten etc. auch die Frage des Schadensersatzes. Was muss in solchen Fällen der Geschädigte beachten, um (mögliche) Ansprüche auf Entschädigung bzw. Schadensersatz zu sichern?

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Geschäftspartner,

die Corona-Pandemie verändert derzeit unseren Alltag mit seinen gewohnten Abläufen. Wir haben in den letzten Tagen viele Präventionsmaßnahmen durchgeführt, um unsere Mandanten, Geschäftspartner und Mitarbeiter zu schützen. Auch die Bau- und Immobilienwirtschaft ist momentan erheblich eingeschränkt, so dass sich viele Fragen zum Krisenmanagement ergeben.

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 14.03.2020 den Eilantrag einer Firma (Antragstellerin) gegen die Stadt Wertheim wegen des Verbots des Late-Night-Shoppings am 14.03.2020 in einem Einkaufszentrum abgelehnt (Az.: 16 K 1466/20). Die Stadt Wertheim hat das angefochtene Verbot aller Voraussicht nach zu Recht ausgesprochen, da nicht nur im Main-Tauber-Kreis, sondern auch am 12.03.2020 in der Stadt Wertheim die erste mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sog. Covid-19-Virus) infizierte Person gemeldet wurde. 

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