Lesen Sie unseren Newsletter Kommunales mit vielen intererssanten Beiträgen für die kommunale Praxis.
[MEHR]Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 60 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik, Öffentliche Hand sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.
Lesen Sie unseren Newsletter Kommunales mit vielen intererssanten Beiträgen für die kommunale Praxis.
[MEHR]Die Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebs, der sich in angemessenem Abstand zu einem Störfallbetrieb befindet, kann zulässig sein.
Lesen Sie zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25.11.2020, Az. 7 A 3893/19, den Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung, Ausgabe Nr. 5 vom 04.02.2021.
[MEHR]Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist die Frage, ob es bei der Einführung eines Livestreamunterrichtes durch Videokonferenzsysteme neben der Einwilligung der Eltern für ihre Kinder oder der volljährigen Schüler, auch der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft bedarf oder die hier erfolgende Datenverarbeitung durch das Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gedeckt ist, sowie über die Frage, welche Rechte der Personalrat hierbei hat.
[MEHR]Das Oberverwaltungsgericht hat am 22.01.2021einen Eilantrag gegen die Coronabetreuungsverordnung des Landes abgelehnt, mit dem die Antragstellerin die sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht erreichen wollte (Az.: 13 B 47/21.NE). Nach der aktuellen Coronabetreuungsverordnung ist in der Zeit vom 11. bis 31. Januar 2021 die schulische Nutzung von öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unter anderem zu Unterrichtszwecken untersagt.
[MEHR]Das Oberverwaltungsgericht hat am 22.01.2021 die Beschwerde von 83-jährigen Eheleuten aus Essen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelehnt, nach dem diese keine unverzügliche Corona-Schutzimpfung beanspruchen können (Aktenzeichen: 13 B 58/21 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 20 L 1812/20).
[MEHR]Lesen Sie zu den Änderungen an der novellierten Landesbauordnung NRW, die voraussichtlich zum 01.07.2021 in Kraft treten werden, unseren Newsletter Aktuell von Nick Kockler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
[MEHR]Legal 500 Deutschland, das renommierte Nachschlagewerk für Unternehmensjuristen, zeichnet in seinem Handbuch 2021 die Lenz und Johlen Partnerschaft erneut als führende Kanzlei in den Praxisbereichen Umwelt- und Planungsrecht und Baurecht aus sowie als eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Köln.
[MEHR]Die CoronaSchVO NRW vom 30.11.20020 in ihrer ab dem 23.12.2020 geltenden Fassung schränkt in § 11 den Einzelhandel in erheblichem Umfang ein. Danach dürfen nur noch die in § 11 Abs. 1 CoronaSchVO genannten Betriebe öffnen; wichtige der dort abschließend aufgelisteten Branchen sind der Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Apotheken, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen.
[MEHR]Nach der am 22. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) im Jahr 2020 auch in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember nicht an Verbraucher überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte von Pyrotechnikherstellern und -händlern gestellte Anträge, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen.
[MEHR]Erfolgreiche Projektentwicklung zeichnet sich durch frühzeitige Erfassung und Steuerung aller Chancen und Risiken der Investition aus.
Nutzen Sie unser juristisches Projektmanagement – von der Idee bis zur finalen Vermarktung. Wir beschaffen für Sie Baurecht – schnell, reibungslos und rechtssicher.
Seit Jahrzehnten beraten und vertreten wir die großen deutschen Einzelhandelsunternehmen sowie Investoren, Immobilienfonds und Projektentwickler.
Auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Verfassungsrechts beraten wir Bundes- und Landesministerien, Landesbetriebe sowie zahlreiche Kreise, Städte und Gemeinden. Wir unterstützen bei Planungsvorhaben, kommunalrechtlichen Fragen, im Abgaben- und Wirtschaftsrecht sowie in allen beamtenrechtlichen Fragestellungen.
Wir beraten Kliniken und Universitätskliniken, Eigentümer und Betreiber von Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien, medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Ärztehäusern und Arztpraxen, pharmazeutische Unternehmen, Logistikbetriebe für Medizinprodukte und Medizintechnik, Unternehmen zur Vollversorgung von Kliniken, Seniorenheimen und sonstigen Einrichtungen, Wohlfahrtseinrichtungen und -verbände, die Apothekenwirtschaft sowie Dienstleistungsunternehmen aus dem Rettungsdienstsektor (Notfallrettung, Krankentransporte etc.) mit unserer hoch spezialisierten Expertise teamübergreifend in sämtlichen immobilienbezogenen sowie zulassungs-, förder- und vergaberechtlichen Fragestellungen.
Unsere Mandanten sind international tätige Industrie- und Chemieunternehmen, Stahl- und Metallwerke sowie viele mittelständische Betriebe. Bei deren Großprojekten ist besondere Sorgfalt auf die Umweltverträglichkeitsprüfung zu legen, damit Klagen von Umweltverbänden oder Nachbarn keinen Erfolg haben.
Das Zuwendungsrecht bindet zudem zahlreiche private Fördermittelempfänger an das Vergaberecht. Die Komplexität des Regelungssystems bzw. die drohenden Sanktionen bei Verstößen steigen weiter an und erschweren die Anwendung für die Vergabestellen.
Der Ausbau vorhandener Verkehrswege sowie der Neubau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen sind von erheblicher Bedeutung.
Häfen und Flughäfen sind als Logistikdrehscheiben unerlässlich. Eine große Herausforderung stellen Planung und Ausbau des Stromverbundnetzes auf der Höchstspannungsebene dar. Für den Industriestandort Deutschland besteht ferner ein stark ansteigender Bedarf an Rohrfernleitungen für den Transport von flüssigen und gasförmigen Produkten.
Mit ihrer Gewinnung, sei es durch Nass- oder Trockenabbau, sei es durch Bergbau, sind regelmäßig Belastungen für Bevölkerung und Umwelt sowie eine dauerhafte Veränderung des Altstandortes verbunden. Diese Probleme müssen in Planungs- und Zulassungsverfahren gelöst werden. Eine besondere Herausforderung für die Energieerzeugung stellen die Klimaziele des Gesetzgebers dar, erhebliche Anteile der Stromversorgung durch Windenergie und andere erneuerbare Energien wie Solaranlagen und Biogasanlagen zu decken.
Häufig geht es um Verzögerungsschäden, beispielsweise wenn eine zu Unrecht versagte Baugenehmigung erst nach einem langen Prozess erstritten wird und sich dadurch die Realisierung eines Vorhabens verzögert. Haftungsrechtliche Voraussetzungen und mögliche Konsequenzen nehmen wir in Verwaltungsverfahren unserer Mandanten daher frühzeitig in den Blick, nicht erst im Schadensfall. Bei Bedarf ergreifen wir präventive Maßnahmen. Wir verfügen über umfangreiche Prozesserfahrung, um bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln den Schadensersatzanspruch des Geschädigten gerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten in enteignungsrechtlichen Fragen und Verfahren.
vhw-Webinar mit Nick Kockler am 01.03.2021
[MEHR]vhw-Webinar mit Dr. Markus Johlen am 04.03.2021
[MEHR]Online-Seminar der Architektenkammer NRW mit Dr. Christian Giesecke am 15.03.2021
[MEHR]vhw-Webinar mit Dr. Jan D. Sommer am 17.03.2021
[MEHR]vhw-webinar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 12.04. 2021
[MEHR]vhw-Webinar mit Dr. Michael Oerder am 13.04.2021
[MEHR]vhw-Webinar mit Thomas Elsner am 14.04.2021
Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht kommt nicht zur Ruhe - von der erstmaligen gesetzlichen Regelung in den §§ 650p ff. BGB, die zum 01.01.2018 in Kraft getreten sind, bis hin zur Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019, die bereits erste - kontrovers diskutierte - nationale Folgeentscheidungen nach sich zog und eine Reihe brandaktueller Fragen aufwirft:
Thomas Elsner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: 0221-973002-65
E-Mail: t.elsner[at]lenz-johlen.de
[MEHR]
vhw-Webinar mit Dr. Markus Johlen am 14.04.2021
[MEHR]vhw-Seminar mit Dr. Rainer Voß am 19.04.2021 in Leipzig
Im Seminar werden die zentralen Informationen zu den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen zur Grundstücksteilung vermittelt.
Anhand von Fallbeispielen wird dargestellt, aufgrund welcher Ursachen rechtswidrige Grundstücksverhältnisse entstehen können und mit welchen Möglichkeiten baurechtskonforme Zustände hergestellt werden können. Tipps zum Umgang mit rechtswidrigen Situationen, insbesondere bei geplanten Bauvorhaben, werden an die Hand gegeben.
Schwerpunkte:
Dr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de
[MEHR]
vhw-Seminar mit Dr. Rainer Voß am 20.04.2021 in Berlin
[MEHR]Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte [hier].