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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Nach der am 22. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) im Jahr 2020 auch in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember nicht an Verbraucher überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte von Pyrotechnikherstellern und -händlern gestellte Anträge, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen.

Nach der gelungenen digitalen Premiere bei der Herbsttagung im September begrüßte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW, Dr. Michael Oerder (Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB), am 4. Dezember 2020 rund 115 Teilnehmer zur traditionellen Wintertagung, die aufgrund der Corona-Pandemie online stattfand. Die Pandemie war nicht nur der Anlass für das neue Tagungsformat, sondern war auch inhaltlich das Thema des Tages.

Das Oberverwaltungsgericht hat es am 30.11.2020 abgelehnt, das Verbot des Individualsports innerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen (Aktenzeichen: 13 B 1675/20.NE).

Mit den seit heute geltenden Verordnungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie wenden die Bundesländer erstmals das veränderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) an. Bundestag und Bundesrat hatten am 18. November 2020 mit § 28a IfSG eine neue Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. Auf dieser Grundlage enthalten die Verordnungen der Bundesländer nun die zwischen Bund und Ländern am 25. November 2020 vereinbarten Maßnahmen .

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