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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Hier sehen Sie das Fernsehinterview mit Dr. Michael Oerder, Fachwanwalt für Verwaltungsrecht, zur rechtlichen Beurteilung der umweltrechtlichen Auswirkungen der Haldenerweiterung der Kalkwerke Oetelshofen in der WDR-Lokalzeit Bergisches Land am 03.07.2019.
 

WDR-Fernsehinterview Dr.Oerder

 

Ist ein Bebauungsplan wegen schweren Fehlern bei der Umweltverträglichkeitsprüfung unwirksam und werden diese Mängel nicht beseitigt, kann die Baugenehmigung angefochten werden.

Lesen Sie zum Beschluss des OVG NRW vom 1. Februar 2019, Az. 7 B 1360/18, den Beitrag von Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in der Immobilien Zeitung Nr. 27 vom 04.07.2019.

Ihr Ansprechpartner:

Bela Gehrken

Béla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

Nach erfolgreichem Abschluss eines komplexen Vergabeverfahrens war es am 26.06.2019 endlich soweit: Ein Vertreter der Telekom Deutschland GmbH und Bürgermeister Holberg unterzeichneten den für den Glasfaserausbau in Bergneustadt maßgeblichen Breitbandausbauvertrag.

In der Stadt Köln gibt es bereits seit Juli 2014 eine Wohnraumschutzsatzung. Mit der am 12. Juni 2019 bekannt gemachten Satzung zum Schutz von Wohnraum in Köln (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 23/2019) wurde deren Geltungsdauer um 5 Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde der Anwendungsbereich der Satzung deutlich erweitert. Diente die bisher geltende Satzung nur für freifinanzierte Miet- und Genossenschaftswohnungen, die am 1. 7. 2014 Wohnraum waren oder danach wurden, gilt die Wohnraumschutzsatzung ab dem 1. 7. 2019 für Wohnraum insgesamt, d. h. für Miet- und Genossenschaftswohnungen, Einfamilienwohnhäuser, Eigenheime mit und ohne Einliegerwohnung oder 2. Wohnung, Eigentumswohnungen). Unter die Wohnraumschutzsatzung fällt nunmehr auch derjenige Wohnraum, der ursprünglich öffentlich gefördert war, sobald seine Zweckbindung entfallen ist.

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