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Mit der Bekanntmachung vom 28.02.2024 ist die Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr wirksam geworden.
Der Regionalplan Ruhr legt die regionalen Ziele der Raumordnung i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG für die Entwicklung des Verbandsgebiets des Regionalverbands Ruhr sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen verbindlich fest und ist auf einen Planungszeitraum von 20 Jahren ausgerichtet. Diese Ziele der Raumordnung sind im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 4 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 ROG zwingend zu beachten.

Am 29.02.2024 referierten bei unserer Morgenlage Nick Kockler und Mats Hagemann zum Thema:
Novelle der Landesbauordnung NRW

Wir danken den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das positive Feedback! Die Präsentation des Seminars vom 29.02.2024 finden Sie hier: [Download]
Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei den Referenten.

Gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Baubranche Nordrhein-Westfalen hat Ministerin Ina Scharrenbach hat am Dienstag, 27. Februar 2024, die neuen Richtlinien der öffentlichen Wohnraumförderung 2024 vorgestellt.

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