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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Die WirtschaftsWoche hat erneut Lenz und Johlen als Top-Kanzlei 2023 im Baurecht ausgezeichnet. Dr. Rainer Voß gehört nach Ansicht der Jury zu den besonders empfohlenen und renommiertesten Anwälten in Deutschland in diesem Bereich.
Mit Beschluss vom 17.01.2023 hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12.01.2022 (Az.: 4 A 1791/21) abgelehnt, mit dem dieses die Klage gegen eine auf die Beseitigung von Kies aus zwei Beeten gerichtete bauaufsichtliche Verfügung der Stadt Diepholz abgewiesen hat (Az.: 1 LA 20/22) und sich damit erstmals mit der bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von sog. „Schottergärten“ befasst.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2022, Az.
1 BvR 2146/22, eine Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, mit welcher sich die Beschwerdeführenden gegen die Klimaschutzgesetzgebung der Bundesrepublik und insbesondere gegen die Nichteinführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen richteten.
Belastende Nebenbestimmungen in einer Baugenehmigung können auch dann erfolgreich angefochten werden, wenn die Baugenehmigung für sich genommen rechtswidrig ist.