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FCS TOP Wirtschaftskanzlei 2019 mit Quelle UmweltrechtFCS TOP Wirtschaftskanzlei 2019 mit Quelle BaurechtFCS TOP Wirtschaftskanzlei 2019 mit Quelle Baurecht

Lenz und Johlen gehört zu den Top-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin FOCUS durchgeführt hat.

In dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalte­plans für die Stadt Köln findet die mündliche Verhandlung am 12. September 2019, beginnend um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal I statt. Das Gericht beabsichtigt, am Ende der Sitzung eine Entscheidung zu verkünden (Aktenzeichen: 8 A 4775/18; I. Instanz: VG Köln 13 K 6684/15).

Eigentümer umliegender Grundstücke können Rücksichtnahme nur insoweit fordern, als auch die bauliche Nutzung ihres eigenen Grundstücks zur Bestimmung der näheren Umgebung beiträgt oder jedenfalls selbst davon geprägt wird. Verkehrsflächen stehen für eine Bebauung indes nicht zur Verfügung.

Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30. April 2018 für den Neubau der Bundesautobahn A 39 nördlich von Wolfsburg ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11.07.2019 in Leipzig (Az.: BVerwG 9 A 13.18).

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