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Mit Runderlass vom 14. Juni 2019 hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG NRW) die Neufassung der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW“ (VV TB NRW – Ausgabe Juni 2019) veröffentlicht. Die Neufassung bringt insbesondere wesentliche Änderungen hinsichtlich des Kapitels zur Barrierefreiheit baulicher Anlagen (S. 65 ff. der VV TB NRW) mit sich.
Inkraftgetreten ist die im Ministerialblatt für NRW (Ausgabe Nr. 13 vom 11.7.2019) veröffentlichte Neufassung am 12. Juli 2019.

Ihr Ansprechpartner:

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Nick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

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