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Lenz und Johlen gehört zu den Top-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin FOCUS durchgeführt hat.
In dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Köln findet die mündliche Verhandlung am 12. September 2019, beginnend um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal I statt. Das Gericht beabsichtigt, am Ende der Sitzung eine Entscheidung zu verkünden (Aktenzeichen: 8 A 4775/18; I. Instanz: VG Köln 13 K 6684/15).
Eigentümer umliegender Grundstücke können Rücksichtnahme nur insoweit fordern, als auch die bauliche Nutzung ihres eigenen Grundstücks zur Bestimmung der näheren Umgebung beiträgt oder jedenfalls selbst davon geprägt wird. Verkehrsflächen stehen für eine Bebauung indes nicht zur Verfügung.