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Mit Runderlass vom 14. Juni 2019 hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG NRW) die Neufassung der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW“ (VV TB NRW – Ausgabe Juni 2019) veröffentlicht. Die Neufassung bringt insbesondere wesentliche Änderungen hinsichtlich des Kapitels zur Barrierefreiheit baulicher Anlagen (S. 65 ff. der VV TB NRW) mit sich.
Inkraftgetreten ist die im Ministerialblatt für NRW (Ausgabe Nr. 13 vom 11.7.2019) veröffentlichte Neufassung am 12. Juli 2019.

Am kommenden Freitag, 12. Juli 2019, findet ab 9.45 Uhr im Oberverwaltungsgericht eine gemeinsame Veranstaltung des Gerichts mit der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein - Landesgruppe NRW statt, an der auch Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes-Nordrhein-Westfalen, teilnehmen wird.

Hier sehen Sie das Fernsehinterview mit Dr. Michael Oerder, Fachwanwalt für Verwaltungsrecht, zur rechtlichen Beurteilung der umweltrechtlichen Auswirkungen der Haldenerweiterung der Kalkwerke Oetelshofen in der WDR-Lokalzeit Bergisches Land am 03.07.2019.
 

WDR-Fernsehinterview Dr.Oerder

 

Ist ein Bebauungsplan wegen schweren Fehlern bei der Umweltverträglichkeitsprüfung unwirksam und werden diese Mängel nicht beseitigt, kann die Baugenehmigung angefochten werden.

Lesen Sie zum Beschluss des OVG NRW vom 1. Februar 2019, Az. 7 B 1360/18, den Beitrag von Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in der Immobilien Zeitung Nr. 27 vom 04.07.2019.

Ihr Ansprechpartner:

Bela Gehrken

Béla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

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