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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die Raumordnung hat die Stellung einer überörtlichen und fachübergreifenden Rechtsmaterie. Die rechtlichen Grundlagen für die Raumordnung bieten das Raumordnungsgesetz des Bundes und der Länder. Durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.2017 wurde das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) geändert. Die Änderungen sind am 29.11.2017 in Kraft getreten.

Das OVG Münster, Urteil vom 05.07.2017 (Aktenzeichen: 7 D 105/14.NE), hat entschieden, dass die Einordnung einer Schutzzone von 500 m um Einzelhöfe und Ansiedlungen im Außenbereich als harte Tabuzone im Einzelfall abwägungsfehlerhaft ist, weil der nach den der Planung zugrundeliegenden Annahmen immissionsschutzrechtlich zwingend gebotene Abstand nur 450 m betrage.

Werden für einen Eingriffsbebauungsplan an anderer Stelle, aber im Rahmen desselben Bebauungsplans, Ausgleichsflächen festgesetzt, muss auch dieser Teil des Geltungsbereichs in den Bekanntmachungen deutlich werden. 

Lesen Sie zum Urteil des OVG NRW vom 11.10.2017 (Az.: 7 D 52715.NE) den Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung  Nr. 46/2017, S. 14, vom 16.11.2017.

Was hat ein Windhundrennen mit einem Bebauungsplan zu tun? Diese und viele andere Fragen wurden am 17. Oktober 2017 im Rahmen eines Inhouse Seminars unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Michael Oerder, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,  behandelt.

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Inhouse Seminar “Öffentliches Baurecht und Großflächiger Einzelhandel” bei Metro Properties

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