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Die baurechtlichen Anforderungen an die Realisierung von Vorhaben unterliegen einer stetigen Fortentwicklung. Auch in diesem Jahr ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben und hat zahlreiche Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geändert und ergänzt. Aber auch das Bauvertragsrecht ändert sich zum 01.01.2018. Aus diesem Grund stand unser Inhouse-Seminar am 16.11.2017 unter dem Motto „BauGB-/BauNVO-Novelle - was ändert sich?“.

Im Rahmen unseres Inhouse-Seminars informierten unsere Fachanwälte über die neuen gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen für die Praxis. Gemeinsam mit den teilnehmenden Investoren, Projektentwicklern und Architekten konnten in anschließenden Diskussionen die Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht werden.

Nach der Begrüßung durch Dr. Rainer Voß machte Béla Gehrken den gelungenen Auftakt der Veranstaltung mit seinem Vortrag zum Thema „Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle 2017“. Übersichtlich machte er die Teilnehmer mit den wichtigsten und praxisrelevanten Änderungen des BauGB bekannt. Ein Schwerpunkt lag auf den neuen Anforderungen zur ortsüblichen Bekanntmachung von Bebauungsplänen. Diese sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Außerdem sind die Fristen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geändert worden. Bekanntmachung und Offenlage führen in der Praxis häufig zu Fehlern von Bebauungsplänen. Vor diesem Hintergrund wurden die wichtigen Fehlerfolgen bei Verstößen gegen diese Vorschriften näher erläutert.
 
Dr. Rainer Voß widmete sich dem Thema „Urbane Gebiete nach § 6 a) BauNVO als neue Instrumente der Stadtplanung“. Das urbane Gebiet soll insbesondere in zentralen Versorgungsbereichen, die keine kerngebietstypischen Strukturen aufweisen, in Gebieten, in denen die Entwicklung bereits vorgezeichnet ist und als neue Entwicklungsmöglichkeit außerhalb des Innenstadtbereiches zur Anwendung kommen. Die Einordnung des urbanen Gebiets steht in der Praxis im Spannungsfeld zwischen den Mischgebieten und Kerngebieten. Anhand anschaulicher Beispiele wurde aufgezeigt, wie das urbane Gebiet als Instrument der Stadtplanung eingesetzt werden kann und welche Vorteile die Ausweisung urbaner Gebiete bringt.

Nick Kockler referierte zum Thema „Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“. Durch die UVP sollen die möglichen Umweltauswirkungen geplanter Vorhaben ermittelt und bewertet werden. Das Ergebnis der UVP ist insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in der Abwägung zu berücksichtigen. In Bezug auf die Novelle des BauGB wurde auf die Änderungen des § 1 Abs. 6 BauGB sowie die umfassenden Änderungen der Bestandteile des Umweltberichts in Anlage 1 des BauGB hingewiesen. Die nunmehr erhöhten Anforderungen an den Umweltbericht werden in der Praxis zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit führen. Die Nichtbeachtung kann die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans zur Folge haben. Dieses Risiko wird durch die Klagemöglichkeit für Umweltverbände nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz noch verstärkt.

Dr. Markus Johlen lenkte anschließend den Fokus der Zuhörer auf „Neue Rechtsprechung zu § 34 Abs. 1 BauGB“. Die Vorteile der Genehmigung eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB im unbeplanten Innenbereich liegen darin, ein langes und schwieriges Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans zu vermeiden. Anhand zahlreicher Beispiele aus der anwaltlichen Praxis zeigte er anschaulich auf, welche Anforderungen nach der jüngsten Rechtsprechung bei einer Genehmigung nach § 34 Abs. 1 BauGB für das Einfügen in die nähere Umgebung,  Art,  Maß,  Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche zu beachten sind.

Abschließend rundete Eberhard Keunecke die Veranstaltung mit seinem Vortrag „Das neue Bauvertragsrecht im BGB ab 01.01.2018“ ab. Das BGB hat zahlreiche Änderungen erfahren, welche vertraglichen Rechte und Pflichten von Architekten und Unternehmern in der Praxis maßgeblich beeinflussen werden. Zunächst wurde auf die Besonderheiten des neuen Bauvertrages eingegangen. Näher erläutert wurden insbesondere das neue Anordnungsrecht des Bestellers und das damit verbundene einstweilige Verfügungsverfahren. Auch das Recht des Unternehmers auf Zustandsfeststellung nach Abnahmeverweigerung durch den Besteller wurde eingehend beleuchtet. Zum Abschluss wurden die Zuhörer auf die Besonderheiten des neuen Verbraucherbauvertrags und des Architektenvertrags hingewiesen.
 
Insgesamt ist durch die Veranstaltung bei Fingerfood und Kölsch erneut ein interessanter Erfahrungsaustausch gelungen.
  
6Eberhard-Keunecke
3Dr-Rainer-Voss
2Bela-Gehrken
4Nick-Kockler
5Dr-Markus-Johlen
1Bela-Gehrken

 

Hier finden Sie die Präsentationen der Referenten zum Download:

Béla Gehrken - Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle 2017
Dr. Rainer Voß - Urbane Gebiete
Dr. Christian Giesecke - Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
Dr. Markus Johlen -  Neue Rechtsprechung zu § 34 Abs. 1 BauGB
Eberhard Keunecke - Das neue Bauvertragsrecht im BGB ab 01.01.2018

Verfasser dieses Beitrags:

Dr-jan-sommerDr. Jan D. Sommer
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  j.sommer[at]lenz-johlen.de

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