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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Reform des Bauvertragsrechts zum 01.01.2018

Inzwischen ist das neue Bauvertragsrecht in der Praxis angekommen. Die Regelungen gelten für Verträge, die nach dem 1.1.2018 abgeschlossen werden. Die Gesetzesreform bringt  wesentliche Neuerungen mit sich, die es gilt, sowohl in der Vertragsgestaltung, wie auch in der Vertragsabwicklung zu beachten.

Die Nordrhein-westfälische Landesregierung plant Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) betreffend die Windenergienutzung. Damit möchte sie die Zielsetzungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2017 umsetzen.

Lesen Sie den Ausatz von Dr. Felix Pauli, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Ass. jur. Mats Hagemann in der Zeitschrift Umwelt und Planungsrecht (UPR) Nr. 1/2018, Seite 8.

Gerade im Zusammenhang mit der Planung von Windkraftanlagen tritt häufig die Problematik der Kumulation von Umweltauswirkungen von geplanten und weiteren entweder ebenfalls noch in der Planung befindlichen oder bestehenden Windkraftanlagen auf. Jüngst zeigte dies wieder eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2017 – 8 B 709/17.

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