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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die sechste Auflage der Studie „kanzleimonitor.de" 2018/2019 ist erschienen. Wir freuen uns sehr darüber, dass Lenz und Johlen in diesem Jahr in die Top 100 in der Gesamtwertung der Empfehlungen in Deutschland gewählt worden ist. Neben der Gesamtauswertung sind wir im Bereich "Öffentliches Baurecht" führende Kanzlei.

Die Studie „kanzleimonitor.de – Empfehlung ist die beste Referenz“ stellt eine umfassende Anwalts- und Kanzleienliste als Auswahlkriterium für die Mandatierung von Wirtschaftskanzleien durch Unternehmensjuristen aller Branchen und Unternehmensgrößen zur Verfügung. Syndici aus 931 Unternehmen in Deutschland wurden im Rahmen der jährlichen Erhebung befragt.032 T100

  

247 FK RG OeffentlichesBaurecht

Lesen Sie hier unsere Bewertungen im Kanzleihandbuch 2019:

Bau- und Immobilienrecht:

Die Expertise von Lenz und Johlen in Köln umfasst die Begleitung von Mandanten bei der Entwicklung von Hochbauprojekten und produktionstechnischen Anlagenbauvorhaben. Praxisgruppenleiter Thomas Elsner berät weiterhin Good Mills Deutschland bei architekten- und bauvertragsrechtlichen Themen betreffend die Errichtung einer Getreidemühle im Krefelder Rheinhafen sowie die Kölner Moderne Stadt beim Umbau der Porzer Innenstadt und der Entwicklung von neuen Einzelhandel-, Gastronomie- und Wohngebäuden. Zudem unterstützt man die Caritas Stiftung Deutschland bei der Entwicklung von Grundstücken, einschließlich der Errichtung von gemischt genutzten Gebäuden.

Das gesamte Ranking Bau und Immobilienrecht findet man hier:

http://www.legal500.de/c/deutschland/immobilien-und-baurecht/baurecht-einschlie-lich-streitbeilegung#table_63

Und hier die Bewertung im Umwelt- und Planungsrecht:

Die Kernkompetenzen der umwelt- und planungsrechtlichen Praxis der Kölner Einheit Lenz und Johlen lassen sich in den Bereichen Bau, Immobilien, Infrastruktur, Logistik, Energie und Rohstoffe verorten. Darüber hinaus berät das 'kreative und kundenorientierte’ Team zu immissions-, bauplanungs-, störfall- und planfeststellungsrechtlichen Belangen und ist im Windenergiesektor tätig. Zu den jüngsten Leuchtturmmandaten gehört die von Inga Schwertner federführend begleitete Vertretung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit Luftreinhalteplänen. Ein weiteres Highlight ist die erfolgreiche Vertretung von Anwohnern und einem kommunalen Unternehmen in einem Verfahren gegen die Errichtung der Höchstspannungsfreileitung Hürth. Michael Oerder begleitet Ten Brinke Projektentwicklung zur geplanten Errichtung eines Geschäftshauses innerhalb eines städtischen Sanierungsgebietes sowie der Errichtung von Wohneinheiten in Hanau und Berlin. Die Verwaltungsrechtler Rainer Voß und Alexander Beutling sind weitere Schlüsselfiguren.

 Fünf Anwälte werden im redaktionellen Teil von The Legal 500 Deutschland 2019 empfohlen (siehe unten)

DEUTSCHLAND

Immobilien- und Baurecht - Baurecht (einschließlich Streitbeilegung)
- Thomas Elsner

Öffentliches Recht - Umwelt- und Planungsrecht
- Alexander Beutling
- Inga Schwertner
- Michael Oerder
- Rainer Voß

Name der nächsten Generation bundesweit: Dr. Inga Schwertner

Das Ranking Umwelt- und Umweltrecht:

http://www.legal500.de/c/deutschland/-ffentliches-recht/umwelt-und-planungsrecht

 

Über die Reihe The Legal 500

Die Reihe The Legal 500, veröffentlicht seit 31 Jahren, ist weitgehend anerkannt als das weltweit umfassendste juristische Handbuch. Über 300.000 Inhouse-Juristen weltweit werden jedes Jahr befragt und interviewt.

The Legal 500 ist ein unabhängiges Handbuch und Kanzleien sowie Einzelpersonen werden ausschließlich basierend auf ihrer Leistung empfohlen.

Mit Beschluss vom 28.11.2018 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf u.a. dem Eilantrag eines von Lenz und Johlen vertretenen Unternehmens gegen den Widerruf der Zuweisung seiner Standplätze auf dem Düsseldorfer Großmarkt stattgegeben und die zum 01.01.2019 geplante Umstrukturierung des Düsseldorfer Großmarkts, der seit 1936 von der Stadt als öffentliche Einrichtung betrieben wird, damit vorläufig gestoppt.

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.11.2018 Tag entschieden, dass die Stadt Werl keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Genehmigung der 85. Änderung ihres Flächennutzungsplans hat, und damit ein Urteil des Verwal­tungsgerichts Arnsberg vom 27. Juni 2017 bestätigt.

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