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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Mit Beschlüssen vom 18.01.2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) drei gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gerichtete Beschwerden des Trägers einer Privatschule (Antragsteller) zurückgewiesen, mit denen dessen Eilanträge gegen den Widerruf der Genehmigungen der privaten Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschule durch das Regierungspräsidium Tübingen (Antragsgegner) abgelehnt worden waren.

Für Gegner eines Bebauungsplanes bietet das Kommunalrecht eine frühe Angriffsmöglichkeit in Form des Bürgerbegehrens. Zwar gilt im Grundsatz für Bauleitplanverfahren ein sog. Befassungsverbot. Nach § 26 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist ein Bürgerbegehren über die Aufstellung eines Bauleitplanes unzulässig; davon ausgenommen wird in dieser Vorschrift aber die „Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens“.

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen, das zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, hat der Landesgesetzgeber mit der neuen Regelung des § 109a JustG NRW von der Ermächtigung in § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO Gebrauch gemacht und das Normenkontrollverfahren erweitert.

Zielvorgaben der Raumordnung, etwa in einem Landesentwicklungsplan, dürfen die gemeindliche Planungshoheit nicht unverhältnismäßig stark einschränken. Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Thomas Lüttgau in der Immobilien Zeitung vom 20.12.2018 zum Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Oktober 2018, Az. 10 D 56/18.NE.

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