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Ein Lebensmitteldiscounter mit 1.000 m² Verkaufsfläche kann in einem Mischgebiet ausnahmsweise zulässig sein, wenn eine atypische städtebauliche Situation gegeben ist.
Dies jedenfalls ist die Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, die es in zwei Entscheidungen vom 08.10.2013 (Az.: 11 K 28/11 und 11 K 2813/11) vertritt.
Die Entwicklung der Rechtsprechung zur städtebaulichen Rechtfertigung von Einzelhandelsausschlüssen - oder: Wirklich nichts Neues unter der Sonne?
Lesen Sie den Aufsatz von Fachanwalt Dr. Thomas Lüttgau und Rechtsanwalt Gerrit Krupp, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft, in der Zeitschrift Baurecht (BauR 1 /2014, S. 31- 48) hier.
Der Rechtsstreit zwischen dem von Lenz und Johlen vertretenen Rhein-Sieg-Kreis und der Umweltorganisation BUND sowie dem beigeladenen Bauherrn, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Königswinter, wegen des Genehmigungsverfahrens für den Drachenfels-Glaskubus ist am 09.01.2014 durch einen Vergleich beendet worden.