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Ein Lebensmitteldiscounter mit 1.000 m² Verkaufsfläche kann in einem Mischgebiet ausnahmsweise zulässig sein, wenn eine atypische städtebauliche Situation gegeben ist.

Lesen Sie dazu den Rechtsprechungsbeitrag von Dr. Kai Petra Dreesen in der Immobilien Zeitung vom 16.01.2014 hier.

 

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Dr. Kai Petra DreeseDr. Kai Petra Dreesen
Rechtsanwältin

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