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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 14.03.2018 auf Klagen von - von Lenz und Johlen vertretenen - Anwohnern und eines kommunalen Unternehmens den Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung im Bereich der Stadt Hürth für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (Az.: BVerwG 4 A 5.17, 4 A 7.17 und 4 A 11.17).

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (Az.: BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (Az.. BVerwG 7 C 30.17) gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart teilweise zurückgewiesen. Die Luftreinhaltepläne sind unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts weiter fortzuschreiben.

Nach knapp viereinhalb Stunden mündlicher Verhandlung hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung auf kommenden Dienstag vertagt. Am 27. Februar 2018 soll um 12 Uhr ein Urteil verkündet werden.



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Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

 

In einem Rechtsstreit gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 43 zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Anschlussstelle Recklinghausen/Herten hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das erstinstanzliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

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