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Nordrhein-westfälische Polizisten, die vor dem Jahr 2017 entgegen der damals bestehenden Erlasslage ihre Ausrüstung bereits vor Beginn der Dienstschicht aufgenommen und erst nach Beendigung der Dienstschicht wieder abgelegt haben, können hierfür keinen Zeitausgleich erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20.09.2018 entschieden.
Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Exklusiv für Focus hat das Hamburger Statistikunternehmen Statista die Top-Wirtschaftskanzleien in 26 Fachbereichen ermittelt. Lenz und Johlen gehört wie in den Vorjahren auch 2018 wieder zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Baurecht und im Umweltrecht.
Die Auszeichnungen resultieren aus aus einer Kollegenbefragung. Die Teilnehmer der Befragung gaben mehr als 17.000 relevante Empfehlungen ab. Eigenempfehlungen und Empfehlungen aus der eigenen Kanzlei fanden dabei keine Berücksichtigung. Lenz und Johlen wurde "häufig von Kollegen empfohlen" und liegt damit im oberen Viertel bei den TOP 25 Prozent.