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Am 12.07.2018 hat der nordrhein-westfälische Landtag in zweiter Lesung das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen (BauModG NRW) beschlossen. Maßgeblicher Regelungsinhalt des Gesetzes ist die Novelle der Landesbauordnung, die nunmehr in ihren wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

Gemäß § 90 Abs. 4 BauO NRW sind ab dem 1. Januar 2019 vollständige und ohne erhebliche Mängel eingereichte Bauvorlagen nach der Neufassung der Landesbauordnung zu bescheiden. Für „Altanträge“ gilt die derzeit geltende Fassung der Landesbauordnung fort.

 Ansprechpartner:

nick-kocklerNick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

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