AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Der EuGH hat in der Rechtssache C-591/17 am 18.06.2019 entschieden, dass diese Abgabe diskriminierend ist, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt.
Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13.06.2019 entschieden (Az.: 3 C 28.16).
In der aktuellen Ausgabe der Nordrhein-westfälischen Verwaltungsblätter - NWVBl. (Heft 6, S. 221-233) ist eine Abhandlung von Dr. Daniel Wörheide zum Thema
Öffentlichkeitsbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren bei der Zulassung von Vorhaben im Umfeld von Störfallbetrieben
erschienen.