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Seminar „Update Einzelhandel 2019 – Aktuelle Themen kompakt“ am 04.04.2019 bei Lenz und Johlen

Im Rahmen der regelmäßigen Updates zu aktuellen Themen lud die Sozietät Lenz und Johlen am 04.04.2019 ihre Mandanten zu einem In-house-Seminar in die Kanzleiräume am Rhein ein. Thema waren einmal mehr wichtige Entwicklungen im Bereich des Einzelhandels.

Aufgrund des erneut äußerst großen Interesses wurde die Veranstaltung parallel in den zwei großen Konferenzräumen der Kanzlei mit jeweils wechselnden Referenten durchgeführt. Nach den praxisorientierten Vorträgen konnte so zügig das nicht minder wichtige Get-together folgen, um sich bei Kölsch und Currywurst weiter über Erfahrungen aus der Praxis auszutauschen. 
Nach einer schwungvollen Einführung von Dr. Rainer Voß und Dr. Thomas Lüttgau in die Thematik des Abends widmete sich Bèla Gehrken in seinem Vortrag dem Thema „Großflächiger Einzelhandel – Aktuelle Rechtsprechung“. Im Mittelpunkt des Vortrags standen die Themen Baustopp wegen fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Bauvoranfrage im Zusammenhang mit § 34 Abs. 3 BauGB und der Erschließungsbeitrag trotz Erschließungsvertrag. Insbesondere die Darstellung der Voraussetzungen eines sich in der Praxis verheerend auswirkenden Baustopps wegen fehlerhafter UVP stieß im Publikum auf reges Interesse. Der Referent erläuterte in diesem Zusammenhang die sich ergebenden Stolperfallen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG Münster.
Im weiteren Verlauf beleuchtete Dr. Philipp Libert das Thema „Mietereinbauten – Was sollte geregelt werden?“. Er gab einen interessanten Überblick über die maßgeblichen Bestimmungen insbesondere aus dem gewerblichen Mietrecht und veranschaulichte unter Bezugnahme auf verschiedene Praxisbeispiele aus dem Einzelhandel die immense Bedeutung von rechtlich sauber gestalteten Miet-Nachträgen. Neben dem Hinweis auf das Schriftformerfordernis und die gravierenden Folgen bei Nichtbeachtung erläuterte er die praktische Bedeutsamkeit der vertraglichen Regelung der Eigentumsverhältnisse und der Instandhaltung in Bezug auf die Einbauten. Bei unübersichtlicher Vertrags- und Rechtslage empfahl er abschließend den Neuabschluss eines vollständigen Mietvertrags (sog. Clean Lease bei Mietereinbauten).

Mit seinem Vortrag zum Thema „Anforderungen an den Einzelhandel im Umfeld von Störfallbetrieben“ stellte Dr. Michal Oerder die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Entwicklung von Einzelhandelsprojekten in der Nähe von sog. Störfallbetrieben dar. Nach einer kurzen Betrachtung der historischen Gründe für die SEVESO-Gesetzgebung der EU erläuterte er die Voraussetzungen für das in der Seveso III Richtlinie verankerte Abstandsgebot und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Einzelhandelsbetriebe öffentlich genutzte Gebäude im Sinne dieser Richtlinie sind. Die sich daraus ergebenden Folgen für den Störfallschutz in der Bauleitplanung und hier insbesondere im nicht beplanten Innenbereich stellte er im Anschluss dar und zeigte konkret auf, wie sich der notwendige Abstand zum Störfallbetrieb ermitteln lässt. 

Hinweis: Lesen Sie zu diesem Thema auch den Aufsatz von Inga Schwertner, Michael Oerder und Daniel Wörheide Planung und Zulassung von Vorhaben im Umfeld eines Störfallbetriebes  in der Zeitschrift  BauR 3/2018.
Mit seinem kurzweiligen Vortrag zum Thema „Gefahr für das Baurecht durch Klagen benachbarter Kommunen“ informierte Dr. Markus Johlen über praxisrelevante Konstellationen, in denen sich Projektentwickler von Einzelhandelsimmobilien mit Kommunalnachbarklage gegen die entsprechend Baugenehmigungen konfrontiert sehen. Unter dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erläuterte er, wie in der Praxis die „schädlichen Auswirkungen“ des geplanten Projekts ermittelt werden. Dabei machte er anschließend anhand einer Vielzahl von Beispielen aus seiner beratenden Tätigkeit deutlich, welche Lösungsmöglichkeiten sich auch im Rahmen der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich ergeben können.

Thomas Elsner wandte sich mit seinem Vortrag „Objektüberwachung: Wer nicht aufpasst, haftet!“ einem weiteren praxisrelevanten Thema zu. Anhand eines praktischen Falls erläuterte er den Inhalt und die Reichweite der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) im Architektenvertrag. Unter Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung stellte er insbesondere die Voraussetzungen für die Verletzung von Überwachungspflichten des Architekten dar und gab Praxistipps für den Bauherren, wie ggf. eine weitere Haftungsebene neben dem bauausführenden Unternehmen erschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang verdeutlichte er, was unter den von der Rechtsprechung geprägten „überwachungswürdigen Arbeiten“ zu verstehen ist. Als Fazit stellte er fest, dass sehr viele wesentliche Abschnitte in der Bauerrichtung besonders überwachungspflichtig sein können und es für den Bauherren daher gute Möglichkeiten gibt, bei Mängeln auch den Architekten in Haftung zu nehmen. 

Mit seinem Vortrag „Harte Bandagen – der Kampf um städtische Grundstücke“ lenkte Martin Hahn die Aufmerksamkeit der Teilnehmer schließlich auf Fragen des Vergaberechts. Anhand mehrerer Praxisbeispiele erläuterte er den Rechtsrahmen, der bei einem rechtssicheren Erwerb von Grundstücken der öffentlichen Hand berücksichtigen werden muss. Im Fokus stand zunächst das Kartellvergaberecht, dessen Anwendbarkeit nach der mittlerweile allgemein bekannten Leitentscheidung des EuGH ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse des öffentlichen Auftraggebers an dem Bauwerk voraussetzt, das auf dem verkauften Grundstück zu errichten ist. In diesem Zusammenhang wies er ebenfalls auf haushalts- und beihilfenrechtliche Themen hin, die eine große Rolle spielen können. Abschließend erläuterte der Referent die Fallstricke und rechtlichen Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit sog. Investorenwettbewerben auf Grund des einschlägigen EU-Primärrechts bestehen können.

Nach den Vorträgen konnten die Themen im Austausch mit den Fachanwälten von Lenz und Johlen, aber auch zwischen den zahlreichen Praktikern untereinander vertieft werden. Bei Kölsch und Currywurst wurden wie immer alte sowie neue Kontakte gepflegt. Die Resonanz der Teilnehmer war durchweg positiv, so dass die nächste Veranstaltung nicht lange auf sich warten lassen wird.

Die Präsentationen der Referenten finden Sie hier zum Download:

Béla Gehrken: Großflächiger Einzelhandel - Aktuelle Rechtsprechung  [Download]

Dr. Philipp Libert: Mietereinbauten - Was sollte geregelt werden? [Download]

Dr. Michael Oerder: Anforderungen an den Einzelhandel im Umfeld von Störfallbetrieben [Download]

Dr. Markus Johlen: Gefahr für das Baurecht durch Klagen benachbarter Kommunen [Download]

Thomas Elsner: Überwachungspflichten des Architekten: Wer nicht aufpasst, haftet! [Download]

Martin Hahn: Harte Bandagen - der Kampf um städtische Grundstücke [Download]

Verfasser dieses Beitrags:

Dr. Elmar Loer, EMBA

Dr. Elmar Loer, EMBA
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-93
E-Mail: e.loer[at]lenz-johlen.de

 

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