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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Bei einer erneuten öffentlichen Auslegung eines geänderten Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Dabei müssen die Änderungen oder Ergänzungen, zu denen Stellungnahmen abgegeben werden können, mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Planentwurf hervorgehen.

Der Einbau von weißen Kunststofffenstern in ein Baudenkmal ohne denkmalrechtliche Erlaubnis kann Anlass für die Untere Denkmalbehörde sein, von dem Denkmaleigentümer die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nach § 27 Abs. 1 DSchG zu fordern.

Der Rat der Stadt Köln hat am 17.12.2013 das "Kooperative Baulandmodell Köln" beschlossen.

Lesen Sie dazu hier die Hinweise für Investoren von Dr. Rainer Voß, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Ein Lebensmitteldiscounter mit 1.000 m² Verkaufsfläche kann in einem Mischgebiet ausnahmsweise zulässig sein, wenn eine atypische städtebauliche Situation gegeben ist.

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