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In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob der einzelne Sondereigentümer oder nur die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebietserhaltungsanspruchs geltend machen kann. Dies führt in der Praxis zu Unsicherheiten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.02.2015 (7 C 10.12) die Planfeststellung für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf aufgehoben und damit die vorinstanzlichen Urteile des VG Köln vom 11.08.2009 (14 K 4720/06) und des OVG Münster vom 15.03.2011 (20 A 2147/09) bestätigt. Die Klage der in allen drei Instanzen von Lenz und Johlen vertretenen Anwohner war damit erfolgreich.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner mündlichen Verhandlung am 04.12.2014 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2012 - 7 A 2024/09 - aufgehoben und die Sache zur weiteren Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 29.07.2014 (Az.: 3 S 2278/12) zur Frage geäußert, welche Gebiete unter dem Begriff der "Baugebiete" im Sinne des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB fallen.

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