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Erste obergerichtliche Entscheidung zu den "gemischten Interessen" an einem Bauvorhaben

 

Am 14.03.2013 findet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung in dem Revisionsverfahren (BVerwG 7 C 34.11; OVG Lüneburg 7 LB 58/09; VG Brauschweig 1 A 231/03) der Anwohner der Umschlagsanlage Dannenberg-Ost gegen die Bundesrepublik Deutschland statt. Es geht um die Rechtmäßigkeit einer im Jahr 2003 der Deutschen Bahn erteilten atomrechtlichen Beförderungsgenehmigung. Die beigeladene Nuclear Cargo & Service GmbH  wird von den Rechtsanwälten Lenz und Johlen vertreten.

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