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Mit Urteilen vom 27.02.2013 (Az.: 6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T) hat der Hessische Veraltungsgerichtshof festgestellt, dass die vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Verfügungen vom 18. März 2011 angeordneten, auf drei Monate befristet gewesenen Einstellungen des Leistungsbetriebes für die Kernkraftwerke Biblis Block A und Block B rechtswidrig waren.

Am 20.12.2012 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie über Konzessionsverträge vorgelegt. Das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren stößt nicht zuletzt auch von deutscher Seite auf heftige Kritik. 

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