header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die Abfrage der Schulleitung, ob eine Lehrkraft im Falle nicht ausreichender Haushaltsmittel auf eine ihr zustehende Reisekostenvergütung für eine Klassenreise teilweise verzichtet, kann dazu führen, dass sich der Dienstherr auf eine solche Verzichtserklärung nicht berufen kann. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Mit dem Runderlass „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (kommunale Vergabegrundsätze)“ vom 28.08.2018 wurden die Kommunalen Vergabegrundsätze vorzeitig um fünf Jahre verlängert und zudem ergänzt. Der Runderlass ist am 15.09.2018 in Kraft getreten und in seiner Geltung bis zum 31.12.2024 befristet (vgl. MBl.NRW.2018 Nr. 22 vom 11.09.2018, Seite 497). Damit sind die eigentlich noch bis zum 31.12.2018 befristet geltenden Kommunalen Vergabegrundsätze gemäß dem Runderlass vom 26.11.2013 obsolet.

Escape Rooms sind ein Trend, der sich in den letzten Jahren zunehmend auch in Deutschland etabliert. Kleine Teams von max. zwei bis acht Teilnehmern finden sich in einem abgeschlossenen Raum ein und haben sodann die Aufgabe, mittels dort versteckter Hinweise ein Rätsel zu lösen, das den Schlüssel zum Verlassen des Raumes liefert. Die Betreiber der Escape Rooms haben ein Interesse daran, die Räume in attraktiven Innenstadtlagen anzusiedeln. Vielfach werden zu diesem Zweck Räumlichkeiten in Bestandsimmobilien umgenutzt.

Der Immobilienwirtschaft geht es gut. Die globalen Immobilienmärkte zeigten im ersten Halbjahr 2018 die stärkste Performance seit 2007. In Deutschland liegt das Transaktionsvolumen gewerblich genutzter Immobilien 2018 nach neun Monaten mit 42 Milliarden Euro um 8 Prozent über dem Vorjahresniveau (Quelle: JLL). Die EXPO REAL, Europas führende Plattform für Immobilien und Investitionen, spiegelt den Boom wider. 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.