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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Am 1. Januar 2024 wird die Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
in Kraft treten. Das hat der Landtag NRW am 25.10.2023 beschlossen. Damit werden wichtige Änderungen umgesetzt.

Am 24.10.2023 hat die Lenz und Johlen Partnerschaft gemeinsam mit Experten von der BBE HandelsberatungIPH Handelsimmobilien und VEOMO zu einer Netzwerkveranstaltung in ihre Kölner Kanzleiräume eingeladen. Aktuelles Thema war die Zukunft der Nahversorgung, insbesondere mit dem Fokus auf zukunftsfähige Mobilitätskonzepte.

Das beschleunigte Verfahren bleibt nach § 13a BauGB im Siedlungsbereich ein geeignetes Instrument, um auch Außenbereichsinseln städtebaulich zu entwickeln.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufung der Stadt Köln im 'Lärm-Streit' am Brüsseler Platz zurückgewiesen. Dr. Michael Oerder, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, bewertet das Urteil und die möglichen Konsequenzen im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger.

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