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Das beschleunigte Verfahren bleibt nach § 13a BauGB im Siedlungsbereich ein geeignetes Instrument, um auch Außenbereichsinseln städtebaulich zu entwickeln.

Lesen Sie dazu den Artikel von Fachanwalt Dr. Alexander Beutling zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.04.2023 – Az.: 4 CN 5/21 – in der Immobilien Zeitung Nr. 42 vom 19.10.2023.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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