Neues Baurecht in NRW: Die wichtigsten Änderungen seit dem 1. September 2026

Neues Baurecht in NRW: Die wichtigsten Änderungen seit dem 1. September 2026

Die neue Bauordnung NRW ist da: Seit dem 1. September 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Änderungen im Bauordnungsrecht. Für Bauherren, Projektentwickler, Planer und Immobilieneigentümer ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, aber auch wichtige Änderungen im Genehmigungsverfahren.

 

Von der neuen Genehmigungsfiktion und der verpflichtenden digitalen Antragstellung über die deutlich ausgeweitete Genehmigungsfreistellung bis hin zur neuen „Umbauordnung“: Die Novelle erleichtert insbesondere Umbau, Aufstockung und die Umnutzung bestehender Gebäude. Auch beim Bestandsschutz und im Brandschutz gibt es relevante Erleichterungen.

 

Was gilt für bereits laufende Bauanträge? Wann greift die neue Genehmigungsfiktion tatsächlich? Welche Bauvorhaben können künftig genehmigungsfrei umgesetzt werden? Und welche Erleichterungen bietet die neue Bauordnung für Umbau, Aufstockung und Modernisierung?

Unser aktueller Newsletter gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen des Baurechts in NRW und zeigt, was Bauherren und Projektentwickler jetzt beachten sollten.

 

Lesen Sie jetzt den vollständigen Beitrag von Dr. Michael Oerder und Robert Schwertel-Stahl und erfahren Sie, welche neuen Spielräume die Bauordnung NRW 2026 für Ihr Vorhaben eröffnet.

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