Die rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren stellt die öffentliche Hand als größten Auftraggeber der Bau- und Dienstleistungsbranche vor komplexe Herausforderungen. Auch viele private Fördermittelempfänger sind über das Zuwendungsrecht an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden.
Die zunehmende Komplexität des Vergaberechts, ständig neue Vorgaben sowie drohende Rückforderungs- oder Haftungsrisiken erschweren die Anwendung für Vergabestellen und Projektträger erheblich.
Jeder Fachanwalt für Vergaberecht aus unserem Hause berät seit vielen Jahren erfolgreich bei der rechtssicheren und wirtschaftlichen Vergabe öffentlicher Aufträge. Unsere Rechtsberatung im Vergaberecht erstreckt sich über alle Verfahrensarten – von der EU-weiten Ausschreibung bis zur Vergabe im nationalen Bereich, insbesondere beim Vergaberecht rund um den Bau.
Unsere Beratungsfelder
Begleitung bei Strukturierung, Ausgestaltung und Durchführung komplexer Vergabevorhaben
EU-weite Ausschreibung von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen
Umsetzung städtebaulich relevanter Großprojekte in Verbindung mit Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand
Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten
Gestaltung von Vergabeformen und Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte