Unser vorrangiges Ziel ist ein interessengerechtes Konfliktmanagement – möglichst ohne langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren. Wir beraten zu Strategien des Konfliktmanagements und bieten sowohl das Verfahren der Mediation als auch die Vertretung in Schlichtungsverfahren an.
Darüber hinaus übernehmen wir die Moderation von Erörterungsterminen in Planfeststellungsverfahren.
In der Mediation begleitet ein speziell ausgebildeter AnwaltMediator als neutraler und allparteilicher Dritter zwei oder mehrere Konfliktparteien auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Lösung. Besonders in sensiblen Bereichen wie Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung oder beim Konfliktmanagement zwischen Investoren, Genehmigungsbehörden, Kommunen und Nachbarn bietet die Mediation eine schnelle, vertrauliche und kosteneffiziente Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Auch in diesem Bereich bieten wir Inhouse Seminare an.
Unsere Beratungsfelder
Öffentliche Verwaltung – Konflikte sowohl behördenintern, im Umgang der Behörden untereinander und im Umgang mit dem Bürger
Nachbarrecht, Baurecht, Umweltrecht, z. B. Lärmbelästigung
Kommunalrecht, z. B. kommunale Abgaben und Steuern
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Moderation von Erörterungsterminen in Planfeststellungsverfahren