Unsere Kompetenz

Entschädigung

Staatshaftung - Schutz vor Schäden durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln

Staatshaf-tung - Schutz vor Schäden durch fehlerhaftes Verwaltungs-handeln.

Verzögerungsschäden entstehen häufig, wenn z.B. eine Baugenehmigung zu Unrecht verweigert und erst nach einem langwierigen Verfahren erteilt wird – mit erheblichen Folgen für die Projektumsetzung. Wir nehmen die haftungsrechtlichen Risiken und möglichen Schadensersatzansprüche bereits im Verwaltungsverfahren proaktiv in den Blick und nicht erst im Schadensfall.

 

Bei Bedarf ergreifen wir präventive Maßnahmen, um finanzielle Verluste durch rechtswidriges Verwaltungshandeln zu vermeiden. Kommt es dennoch zum Streit, setzen wir die Schadensersatzansprüche unserer Mandanten mit fundierter Prozesserfahrung im Verwaltungsrecht erfolgreich durch.

 

Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend im Enteignungsrecht, von der Prüfung der Rechtmäßigkeit bis zur Durchsetzung angemessener Entschädigungen im Enteignungsverfahren.

Unsere Beratungsfelder
  • Durchsetzung und Abwehr von Amtshaftungsansprüchen

  • Haftung bei Verstößen gegen das EU- und Verwaltungsrecht

  • Planungsschadensrecht

  • Enteignung und Enteignungsentschädigung