Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird deutlich verschärft. Hintergrund ist die überarbeitete EU Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275), deren Vorgaben nun in deutsches Recht übernommen werden. Für Eigentümer, Projektentwickler, Vermieter und Unternehmen bedeutet das: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist kein „Nice to have“ mehr, sondern wird zu einer verbindlichen Vorgabe bei Neubauten, größeren Renovierungen und – im Bereich der Nichtwohngebäude – auch im Bestand.
Dr. Sebastian Wies, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, stellt die wesentlichen Änderungen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden vor und erläutert, wieso das für Sie wichtig ist.