Im Verwaltungs- und Verfassungsrecht beraten wir Bundes- und Landesministerien, Landesbetriebe sowie zahlreiche Kreise, Städte und Gemeinden. Unsere Expertise umfasst unter anderem Planungsvorhaben, kommunalrechtliche Fragestellungen, das Abgabenrecht sowie das Wirtschaftsrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Begleitung von Bauleitplanungen und der Unterstützung von Kommunen gegenüber der Raumordnungs- und Fachplanung, insbesondere bei flächenintensiven Großvorhaben.
Unsere langjährige forensische Erfahrung im Verwaltungsprozessrecht bringen wir erfolgreich in zahlreichen Verwaltungsstreitverfahren für die öffentliche Hand (wie z. B. öffentliche Ausschreibungen oder Zuwendungs- und Vergaberecht) ein – von der Bauleitplanung bis zum Fachplanungsrecht.
Unsere Beratungsfelder
Planungsrecht – Raumordnung, Bauleitplanung und Fachplanung