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BNatSchG – BundesnaturschutzgesetzKommentar

Zu aktuellen Fragen im Naturschutzrecht bietet Ihnen die 2., völlig neubearbeitete Auflage  des Kommentars zum Naturschutzgesetz, (NatSchG), herausgegeben von Frenz/Müggenborg im Erich Schmidt Verlag, erprobte Lösungswege. Die jüngste Rechtsprechung zum Habitatschutz wird für die Kommentierung konsequent herangezogen. Die Autoren klären die Frage, wie die Fortentwicklung der Umweltverbandsklage sich in Einzelfällen auswirkt. Zudem gehen sie auf die Konflikte ein, die sich zwischen den Erneuerbaren Energien und dem Naturschutz ergeben. Dazu gehören die Nutzung der Windenergie und der Habitat- und Artenschutz.

Dr. Alexander Beutling, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat die §§ 18 und 63 BNatSchG kommentiert.

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Ansprechpartner:

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass sich die Höhe der Beamtenpension nur dann nach dem zuletzt ausgeübten Amt richtet, wenn der Beamte dieses Amt beim Eintritt in den Ruhestand schon zwei Jahre innehatte. Dabei ist nicht zu beanstanden, dass bei der Frist von zwei Jahren Zeiten unberücksichtigt bleiben, in denen der Beamte die höherwertigen Aufgaben seines letzten Amtes schon vor der letzten Beförderung wahrgenommen hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.03.2016 entschieden (BVerwG 2 C 2.15; BVerwG 2 C 8.15).

Am 23.03.2016 haben zwei Eigentümer von Wohnhausgrundstücken im Stadtteil Bergheim-Rheidt einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 261/Na „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“ der Kreisstadt Bergheim beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Der Bebauungsplan soll das notwendige Planungsrecht für den Bau eines neuen Braunkohlenkraftwerkes mit einer Feuerungswärmeleistung von 3.304 MW-thermisch schaffen. Hierzu hat die Stadt Bergheim ein entsprechendes Sondergebiet mit einer Fläche von etwa 25 ha sowie weitere, maximal bis zum 31.12.2023 befristete Baustelleneinrichtungsflächen mit einer weiteren Fläche von 31 ha ausgewiesen. Das geplante Kraftwerk soll über einen 180 m hohen Kamin, ein 150 m hohes Dampferzeugergebäude sowie das Kraftwerk und einen Hybridkühlturm jeweils mit einer Höhe von 100 m verfügen.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen Polizeibeamten wegen jahrelanger Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht sowie weiterer dienstrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst entfernt (VG Trier, Urteil vom 3. Februar 2016 – 3 K 2619/15.TR -).

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