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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Hat es der Dienstherr in einem Beförderungsverfahren unterlassen, den unterlegenen Mitbewerber über seine Auswahlentscheidung zu informieren und ihm die Gelegenheit einzuräumen, die Entscheidung im Eilverfahren anzufechten, kann der unterlegene Mitbewerber die Beförderung ausnahmsweise auch nachträglich noch gerichtlich überprüfen lassen. Dieses Recht kann jedoch verwirkt werden, wenn der unterlegene Bewerber zu lange abwartet, bis er sich dagegen zur Wehr setzt. Das ist der Fall, wenn er über einen längeren Zeitraum untätig bleibt, obwohl ein Beamter in vergleichbarer Lage vernünftigerweise längst etwas gegen die Beförderung seines Konkurrenten unternommen hätte. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht nun entschieden.

         

 

Im Hagener Wissenschaftsverlag ist der Band "Öffentliches Baurecht"
aus der Reihe Fachanwaltslehrgänge der Hagen Law School
in dritter Auflage erschienen.

Nach der städtebaulichen Entwicklung des so genannten Medienhafens beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf, im Anschluss an den Medienhafen weitere, brachliegende Flächen des Hafens umzunutzen und den Bürostandort mit Wohnanteilen in Mischgebietsstrukturen zu ergänzen, um so ein lebendiges und urbanes Stadtviertel zu schaffen.

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am 19.11.2015 entschieden, dass der Entwurf eines Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB der erneuten Auslegung bedarf, wenn nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes der Umweltbericht in beachtlicher Weise geändert wird (Az.: 10 D 84/13.NE).

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