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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28.04.2016 den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für den Neubau der Bundesautobahn A 20 (Nord-West-Umfahrung Hamburg, Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis B 431) vom 30. Dezember 2014 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

Die Europäische Grundrechte-Charta enthält einen Grundrechtekatalog, der für die Organe der EU verbindlich ist und auch von den Mitgliedstaaten bei der Anwendung von EU-Recht beachtet werden muss.

Der Kommentar erläutert die Charta-Grundrechte ausführlich, vertieft und praxisgerecht:

Störfallrecht wird an neue Entwicklungen angepasst

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett am 27.04.2016 zwei Regelungsentwürfe beschlossen, mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Diese sogenannte „Seveso III-Richtlinie“ regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können.

Auf der Grundlage des Landesdisziplinargesetzes Baden-Württemberg (LDG BW) von 2008 werden sämtliche Disziplinarmaßnahmen gegenüber Landesbeamten durch behördliche Disziplinarverfügung ausgesprochen. Damit weicht das LDG BW von den entsprechenden Gesetzen in Bund und Ländern ab. Dort werden die disziplinaren Höchstmaßnahmen - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und Aberkennung des Ruhegehalts - nur aufgrund einer Disziplinarklage durch Disziplinargerichte verhängt. Die baden-württembergische Regelung verstößt nicht gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 21.04.2016 entschieden (BVerwG 2 C 4.15).

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