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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Nach der Vorschrift des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten "die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch" untersagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun zu der lange ungeklärten Frage geäußert, wie die  Vorschrift des § 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG auszulegen ist.

Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am 10. Juni 2014 in einem Musterverfahren beschlossen (Az.: 4 L 867/13).

Der vorgesehene Standort für das Designer-Outlet Center im Stadtteil Lennep sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf umliegende Standorte des Einzelhandels entsprechen den Anforderungen des Teilplanes Großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplanes. Dies teilte die Bezirksregierung nun der Stadt Remscheid mit Stellungnahme vom 03.06.2014 mit.

Die Bezirksregierung Köln startet das Planfeststellungsverfahren für die dritte Baustufe der Kölner Nord-Süd Stadtbahn.

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