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Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr in einem Verfahren, das den Ausbau der Weser betrifft, mehrere Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof gestellt. Der Rechtsstreit vor dem BVerwG besteht zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Eigenschaft als Trägerin des Vorhabens der Vertiefung der Weser, um die Durchfahrt größerer Containerschiffe zu den Häfen Bremerhaven, Brake und Bremen zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Rechtsstreits wurden die Frage der wesentlichen physikalischen Änderungen und der durch dieses Vorhaben verursachten schädlichen hydrologischen und morphologischen Folgen für das Ökosystem der Weser aufgeworfen.

Das im Jahre 2011 vom Bundestag beschlossene Netzausbau-beschleunigungsgesetz (NABEG) soll die Grundlage für einen rechtssicheren, transparenten, effizienten und umweltverträglichen Ausbau der länderübergreifenden und grenzüberschreitendenden Höchstspannungs-leitungen schaffen. Die Realisierung der Stromleitungen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses erforderlich.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 29.07.2014 (Az.: 3 S 2278/12) zur Frage geäußert, welche Gebiete unter dem Begriff der "Baugebiete" im Sinne des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB fallen.

Der Bundestag entscheidet am 6. November über das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (BT-Drs. 18/2752).

Lesen Sie hierzu das Interview mit Dr. Thomas Lüttgau, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und Berichterstatter des zuständigen Verwaltungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (Ausgabe Nr. 44, Seite 4 der Immobilien Zeitung vom 6.11.2014).

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