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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.01.2015 (verb. Rs. C 404/12 P und C 405/12 P) in einem Rechtsmittelverfahren sein Urteil vom 14.06.2012 aufgehoben und damit die Klagerechte von Umweltverbänden im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus eingeschränkt.

Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans wird die Bundesnetzagentur erneut eine Strategische Umweltprüfung durchführen. Diese beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Dieser umfasst unter anderem die Methodik und die Detailschärfe der Prüfung.

Die Vorhabenträger stellen die Anträge auf Bundesfachplanung in mehreren Abschnitten. Nächster Abschnitt wird das Teilstück Osterath - Rommerskirchen (Abschnitt C) sein. Der Antrag auf Bundesfachplanung ist von Amprion angekündigt für das Frühjahr 2015.

TransnetBW hat am 29.12.2014 den Antrag auf Bundesfachplanung für den zweiten Abschnitt von Ultranet eingereicht. Aktuell geht es um die Strecke von Mannheim-Wallstadt nach Philippsburg.

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