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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Mit Beschluss vom 21.12.2016  (Az.: 1 BvL 10/14) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen festgestellt. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft die Frage, ob das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar sei. Der Vorlagebeschluss entspricht nicht den Begründungsanforderungen. Er begründet die angenommene Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nur unzureichend.

Das Verwaltungsgericht Minden hat am 20.12.2016 insgesamt vier Nachbarklagen gegen das neue Logistik-Zentrum mit Hauptumschlagbasis in Löhne abgewiesen.

Mit Wirkung zum 7. Dezember 2016 ist nun 1 ½ Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist die Seveso-III-Richtlinie (RL 2012/18/EU) in nationales Recht umgesetzt. Geändert sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15.12.2016 in erster und letzter Instanz die Klagen zweier rheinland-pfälzischer Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord des Landes Rheinland-Pfalz zum Neubau der rheinland-pfälzischen Abschnitte der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg abgewiesen (Az.:- 4 A 3.15 - und - 4 A 4.15 -).

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