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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 02.08.2017 veröffentlichtem Beschluss bekräftigt und Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern zurückgewiesen. Diese machten geltend, dass die gesetzlich normierte Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern und die daraus resultierende Beitragspflicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien.

Wenn ein Richter in Bayern die Mietpreisbremse bremst

Lesen Sie zu diesem Thema das Interview mit Dr. Sabine Warnebier, LL.M. (VuW), Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in der Immobilien Zeitung Nr. 31/2017, Seite 7. 

Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn - den beklagten Städten - Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen Jahresfrist erfüllen, so besteht ab dem Folgemonat der Geltendmachung dieses Anspruchs ein Entschädigungsanspruch in Geld. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG, Urteile vom 20. Juli 2017, Az. 2 C 31.16 u.a.).

In seiner Presseinformation vom 14.7.2017 (525/7/2017) hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mitgeteilt, dass die Frist zum Inkrafttreten der wesentlichen Neuregelungen der Landesbauordnung vom 28.12.2017 um 12 Monate auf den 28.12.2018 verschoben werden soll.

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