Verwaltungsgericht Aachen weist Klage gegen Kommunalwahl in Zülpich ab
Rechtsanwalt Dr. Gerrit Krupp hat die Stadt Zülpich in einem kommunalwahlrechtlichen Verfahren erfolgreich vertreten. Das Gericht wies die Klage gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl in einem Wahlbezirk ab.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl 2025 eine Wiederholungswahl in einem Wahlbezirk rechtfertigen.
Ein Ortsverband einer Partei hatte Einspruch gegen die Wahl eingelegt und anschließend Klage erhoben. Beanstandet wurde unter anderem, dass die Wahlunterlagen am Vortag der Wahl nicht vom Wahlvorstand, sondern von einem Wahlbewerber abgeholt worden waren. Außerdem wurden Eintragungen in der Wahlniederschrift am Wahltag kritisiert.
Gericht sieht keine Wahrscheinlichkeit für eine Beeinflussung des Wahlergebnisses
Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen wies die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen die Klage ab.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass die bloß theoretische Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung nicht ausreicht, um eine Wahl für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl anzuordnen. Vielmehr muss eine Beeinflussung nach den Umständen des Einzelfalls greifbar und wahrscheinlich erscheinen. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Wahlunterlagen nach ihrer Abholung bereits kurze Zeit später beim Wahlvorstand abgegeben worden waren. Konkrete Anhaltspunkte für Manipulationen konnte das Gericht nicht feststellen. Auch hinsichtlich der beanstandeten Eintragungen in der Wahlniederschrift sah es keine nachvollziehbaren Hinweise auf eine Manipulation.
Das Urteil: Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 13. Oktober 2026, Az. 7 K 170/26. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.
Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 13. Oktober 2026 finden Sie hier.