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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das geplante Bürgerenergiegesetz soll die Akzeptanz für den Ausbau von Windenergie in NRW durch finanzielle Beteiligung von Gemeinden und BürgerInnen an den Gewinnen aus neuen Windenergieanlagen fördern (§ 1). Nach erster Lesung im nordrhein-westfälischen Landtag am 21.09.2023 befindet sich der Gesetzesentwurf für das geplante Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW) derzeit in den betroffenen Fachausschüssen.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Stephan Helbig, LL.M., am 09.11.2023 zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht ernannt.

Die Renewable-Energy-Directive III (RED III; Erneuerbare-Energien-Richtlinie) ist am 20.11.2023 in Kraft getreten (Amtsblatt der Europäischen Union 2023/2413 vom 31.10.2023). Die Richtlinie enthält Ausbauziele für die erneuerbaren Energien und Vorgaben für Planungs- und Genehmigungsvorhaben.

Am 13. Juli 2023 hat die Bundesregierung einem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Verabschiedung eines (Bundes-)Klimaanpassungsgesetzes zugestimmt. Eine Stellungnahme des Bundesrates gem. Art. 76 Abs. 2 GG liegt bereits vor. Als nächstes muss der Gesetzesentwurf durch den Bundestag beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist für das kommende Jahr 2024 avisiert.

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