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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Oberverwaltungsgericht hat am 22.01.2021einen Eilantrag gegen die Coronabetreuungsverordnung des Landes abgelehnt, mit dem die Antragstellerin die sofortige Rück­kehr zum Präsenzunterricht erreichen wollte (Az.: 13 B 47/21.NE). Nach der aktuellen Coronabetreuungsverordnung ist in der Zeit vom 11. bis 31. Januar 2021 die schulische Nutzung von öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unter anderem zu Un­terrichtszwecken untersagt.

Das Oberverwaltungsgericht hat am 22.01.2021 die Beschwerde von 83-jährigen Eheleuten aus Essen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abge­lehnt, nach dem diese keine unverzügliche Corona-Schutzimpfung beanspruchen können (Aktenzeichen: 13 B 58/21 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 20 L 1812/20).

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin sind touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben weiterhin untersagt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den noch gegen die zuvor geltende Bestimmung gerichteten Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements mit Beschluss vom 18. November 2020 (VG 14 L 580/20) abgelehnt (vgl. Pressemitteilung Nr. 60/2020 des VG Berlin). Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 08.01.2021 – OVG 1 S 156/20 mit Blick auf die neue Regelung bestätigt.

Die CoronaSchVO NRW vom 30.11.20020 in ihrer ab dem 23.12.2020 geltenden Fassung schränkt in § 11 den Einzelhandel in erheblichem Umfang ein. Danach dürfen nur noch die in § 11 Abs. 1 CoronaSchVO genannten Betriebe öffnen; wichtige der dort abschließend aufgelisteten Branchen sind der Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Apotheken, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen.

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