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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 21.04.2020 (Az.: 3 E 1675720) einem Eilantrag des Inhabers eines Sportgeschäftes in der Hamburger Innenstadt stattgegeben, der sich gegen die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gewandt hatte.

Mit Beschluss vom 15.04.2020 (Az.: 1 BvR 828/20) hat das Bundesverfassungsgericht einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden.

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen (Stand 21.04.2020) Regelungen des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie:

Das Oberverwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren mit Beschlüssen vom 16. April 2020 (Az. 13 B 452/20.NE und 13 B 471/20.NE) entschieden, dass die durch die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung angeordnete Schließung von Spielhallen nicht ausgesetzt wird.
 

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