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Das Verfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete von Deilbach und Hardenberger Bach beginnt in diesen Tagen mit der Offenlage der Unterlagen.

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 27.06.2014 - 17 U 5/14 entschieden, dass ein Projektsteuerer seinem Auftraggeber auf Schadensersatz haftet, wenn er bei der Vergabe von Bauleistungen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekts nicht dafür Sorge trägt, dass die einschlägigen Regeln des Vergaberechts eingehalten werden.

Lesen Sie hier den Beitrag von Dr. Rainer Voß zum Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.06.2014 - 4 CN 6.12 -.

 

Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-80
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Nach der Vorschrift des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten "die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch" untersagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun zu der lange ungeklärten Frage geäußert, wie die  Vorschrift des § 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG auszulegen ist.

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